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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von first2drive.

Hier findest du die rechtlichen Bedingungen für die Nutzung der Plattform, die Vermittlung von Fahrschulen und den Kauf von Gutscheinen für klar definierte Fahrschulleistungen.

gavelVerbraucherfreundlich verified_userKlarer Leistungsumfang descriptionStand: Mai 2026
Anbieter

Loco GmbH

placeHoechster Bahnstrasse 2a badgeHRB124210 receipt_longDE345866950 mailkontakt@first2drive.com

first2drive ist eine Marke der Loco GmbH und betreibt die Plattform für Führerscheinvergleich, Vermittlung und Gutscheinverkauf.

1. Anbieter

Plattformbetreiber

Die Plattform „first2drive“ wird betrieben von:

Loco GmbH Hoechster Bahnstrasse 2a HRB124210 DE345866950 E-Mail: kontakt@first2drive.com
2. Geltungsbereich

Für welche Verträge diese Bedingungen gelten

  1. Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Loco GmbH, nachfolgend „first2drive“, und Nutzern der Plattform.
  2. Die Plattform richtet sich ausschliesslich an Verbraucher im Sinne des Paragraphen 13 BGB.
3. Leistungsbeschreibung

Was first2drive anbietet

  1. first2drive betreibt eine Plattform zur Vermittlung von Fahrschulen sowie zur Bereitstellung und zum Verkauf von Gutscheinen für klar definierte Fahrschulleistungen.
  2. Die angebotenen Gutscheine beziehen sich ausschliesslich auf konkret definierte Teilleistungen, zum Beispiel die Anmeldung bei einer Fahrschule, Theorieunterricht oder eine festgelegte Anzahl an Fahrstunden.
  3. Die Fahrerlaubnis, also der Führerschein selbst, ist nicht Bestandteil der Leistung.
  4. Die Fahrschulausbildung erfolgt ausschliesslich durch die jeweilige Fahrschule. Zwischen first2drive und dem Nutzer kommt kein Vertrag über die Durchführung der Fahrausbildung zustande.
4. Vertragsschluss

Wie Verträge zustande kommen

  1. Durch den Kauf eines Gutscheins kommt ein Vertrag zwischen dem Nutzer und first2drive zustande.
  2. Ein separater Vertrag über die Ausbildung kommt ausschliesslich zwischen dem Nutzer und der jeweiligen Fahrschule zustande.
5. Gutscheine

Rahmenbedingungen für Gutscheine

  1. Gutscheine berechtigen zur Inanspruchnahme der jeweils beschriebenen Leistungen bei einer teilnehmenden Fahrschule.
  2. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der jeweiligen Produktbeschreibung.
  3. Gutscheine sind nicht auf Dritte übertragbar, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.
  4. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
  5. Gutscheine haben eine Gültigkeit von bis zu 12 Monaten, sofern nicht anders angegeben.
6. Einloesung der Gutscheine

Einloesung direkt bei der Fahrschule

  1. Die Einloesung erfolgt direkt bei der ausgewählten Fahrschule.
  2. Die Terminvergabe und Durchführung der Leistungen erfolgen ausschliesslich durch die Fahrschule.
  3. first2drive übernimmt keine Garantie für sofortige Verfügbarkeit oder bestimmte Zeitfenster.
7. Preise und Zahlung

Preisangaben und Zahlungsarten

  1. Alle Preise sind Endpreise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteür.
  2. Zahlungen koennen über die angebotenen Zahlungsmethoden erfolgen.
8. Beginn der Leistung

Wann die Leistung als begonnen gilt

  1. Die Leistung von first2drive gilt als begonnen, sobald eine Fahrschule vermittelt wurde, eine Anmeldung bei einer Fahrschule erfolgt ist oder der Gutschein bei einer Fahrschule eingeloest wird.
  2. Der Nutzer kann verlangen, dass die Leistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
9. Haftung

Haftungsrahmen von first2drive

  1. first2drive haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Für Leistungen der Fahrschule übernimmt first2drive keine Haftung.
  3. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf wesentliche Vertragspflichten beschränkt.
10. Pflichten des Nutzers

Was der Nutzer sicherstellen muss

  • korrekte Angaben zu machen
  • die gesetzlichen Voraussetzungen für den Führerschein zu erfüllen
  • vereinbarte Zahlungen fristgerecht zu leisten
11. Datenschutz

Datenschutzregelung

Es gilt die Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

Abschliessende Regelungen

  1. Es gilt deutsches Recht.
  2. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.
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